Steuerhinterziehung§ 370 AO greift nicht bei Rechnungssplitting bzw. Unterfakturierung im Zuge von Ausfuhrlieferungen
| Der BFH hat mit zwei weitgehend inhaltsgleichen Urteilen (12.3.20, V R 20/19, Abruf-Nr. 217236 und V R 24/19, Abruf-Nr. 217243), in Abgrenzung zur Rechtslage bei innergemeinschaftlichen Lieferungen gem. § 4 Nr. 1b, § 6a UStG dazu Stellung bezogen, unter welchen Voraussetzungen die Steuerbefreiung der Ausfuhrlieferung (§ 4 Nr. 1a, § 6 UStG) zu versagen und infolge dessen bei ungerechtfertigter Geltendmachung der Steuerbefreiung eine Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO gegeben ist. Konkret ging es um Gebrauchtwagenlieferungen in die Türkei. |
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AUSGABE: PStR 1/2025, S. 15 · ID: 46825143