SteuerhinterziehungErkenntnismöglichkeiten des FG sind auf die Verfahrensakte begrenzt
| Wenn weder Steuerfahndung noch FA zum vermeintlichen Vorsatz weitere Ermittlungen anstellen, ist nach Ansicht des FG Sachsen-Anhalt nichts da, was sich das FG insoweit zunutze machen könnte oder müsste. |
Sachverhalt
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AUSGABE: PStR 12/2024, S. 275 · ID: 49634331
