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Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortetEin Teil der Renteneinkünfte von ELSTER nicht erfasst, droht nun eine Strafbarkeit?

Abo-Inhalt16.02.20264 Min. LesedauerVon Dr. Karsten Webel, LL.M. (Indiana), Hamburg

Unterlaufen bei der Abgabe einer Steuererklärung mittels ELSTER Fehler, ist fraglich, inwieweit diese ggf. dazu führen können, dass sich der Steuerpflichtige strafbar macht.

FRAGE DES STEUERBERATERS: Mein Mandant M ist Rentner und suchte mich mit folgendem Problem auf, nachdem ihm die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens mitgeteilt wurde: Als er seine Steuererklärung mittels ELSTER machte, stellte er fest, dass im Rahmen der vorausgefüllten Daten nur ein Teil seiner Renteneinkünfte erfasst war. Er ging davon aus, dass es sich um einen Fehler des FA handeln würde, und sah deshalb keine Veranlassung, den vorgegebenen Betrag zu seinen Lasten zu korrigieren. In der Folge gab er mithin eine unzutreffende Steuererklärung ab. Fraglich ist nun, ob mein Mandant steuerstrafrechtlich etwas zu befürchten hat, obwohl er keine falschen Angaben gemacht hat.

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AUSGABE: PStR 3/2026, S. 71 · ID: 50657435

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