BerufsrechtBewährungsstrafen und berufsgerichtliche Maßnahmen sind gegen Steuerberater möglich
| Für die Annahme eines disziplinären Überhangs ist bereits ausreichend, wenn eine berufsgerichtliche Maßnahme zusätzlich erforderlich ist, um das Ansehen des Berufs zu wahren. Im Fall von Steuerstraftaten durch einen Steuerberater wird – unabhängig von der Frage, ob diese den privaten oder unternehmerischen Bereich betreffen, und unter Würdigung im Einzelfall bestehender Besonderheiten – regelmäßig eine berufsgerichtliche Maßnahme zusätzlich erforderlich sein, um das Ansehen des Berufs zu wahren. Das hat das LG Nürnberg-Fürth entschieden. |
Sachverhalt
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AUSGABE: PStR 2/2025, S. 29 · ID: 49973320

