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BMF7. VO zur Änderung der MitteilungsVO beschlossen

13.01.2025773 Min. Lesedauer IWW

| Auf Vorlage des BMF hat die Bundesregierung die 7. VO Änderung der Mitteilungs-VO beschlossen (Abruf-Nr. 244511). Die Änderung sieht eine Verdopplung der Bagatellgrenze des § 7 Abs. 2 MV für Zahlungsmitteilungen (von 1.500 EUR) auf nun 3.000 EUR, eine Konkretisierung der vom Bundesamt für Justiz nach § 4a MV zu übermittelnden Daten bei Ordnungsgeldern und eine Änderung bislang geltender Übergangsregelungen vor. Die neue VO soll am 1.1.25 in Kraft treten. Sie gilt dann (vorbehaltlich des § 13 Abs. 2 MV-neu) für alle nach dem 31.12.24 mitzuteilenden Sachverhalte. | (DR)

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AUSGABE: PStR 2/2025, S. 28 · ID: 50221530

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