EinziehungBei versuchter Steuerhinterziehung kommt keine Einziehung in Betracht
| Bei versuchter Steuerhinterziehung fehlt es an ersparten Aufwendungen, die sich messbar im Vermögen des Täters niederschlagen – eine Einziehung kommt mithin nicht in Betracht. Das hat der BGH entschieden. |
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AUSGABE: PStR 1/2024, S. 4 · ID: 49485952
