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VG MünchenAuskunftsersuchen an Bauträger über leistende Bauunternehmen im Gemeindegebiet ist rechtmäßig

08.09.202564 Min. Lesedauer IWW

| Das VG München hat entschieden, dass ein Bauträger einer Gemeinde Auskunft über leistende Bauunternehmen an in der Gemeinde liegenden Bauprojekten erteilen muss (7.5.25, M 28 K 21.6742, Abruf-Nr. 249190). |

Entsprechende Auskunftsersuchen gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 93 Abs. 1a AO dienen dazu, Betriebsstätten im Vorfeld des GewSt-Zerlegungsverfahrens zu erfassen. Sie sind zu diesem Zweck rechtmäßig. Zwar fällt das GewSt-Zerlegungsverfahren gem. Art. 18 KAG BY nicht in die Verwaltungshoheit der Gemeinden, sondern der Finanzämter. Dies schließt Ermittlungsbefugnisse der Kommunen, Betriebsstätten auf ihrem Gemeindegebiet zu erfassen, jedoch nicht aus. Aus der grundsätzlichen Verwaltungskompetenz (Art. 18 KAG BY) und der Ertragshoheit der Gemeinden für Realsteuern (Art. 106 Abs. 6 S. 1 GG) leitet sich eine gemeindliche Verwaltungskompetenz im Vorfeld eines Zerlegungsverfahrens ab, um Betriebsstätten auf Gemeindegebiet zu erfassen. Nur so können Kommunen Kenntnis von nicht dauerhaften Betriebsstätten i. S. d. § 12 S. 2 Nr. 8 AO erlangen. (DR)

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AUSGABE: PStR 10/2025, S. 218 · ID: 50487745

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