Berichtigungserklärung vs. SelbstanzeigeAuf die Kenntnis des Steuerpflichtigen kommt es an
| Die Abgrenzung einer Berichtigungserklärung (§ 153 AO) von einer Selbstanzeige (§ 371 AO) ist wichtig bezüglich des Vorwurfs einer Steuerhinterziehung und wirkt sich auf die Festsetzungsverjährung, die Festsetzung von Hinterziehungszinsen und die Erhebung eines Strafzuschlags aus. |
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AUSGABE: PStR 7/2023, S. 166 · ID: 49474461