BFHAnteilsübertragung an niederländische Stiftung ist GrESt-pflichtig
| Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen einer mit inländischem Grundbesitz ausgestatteten niederländischen B. V. an eine niederländische Stiftung („Stichting Administratiekantoor“) gegen die Gewährung von sog. Zertifikaten, bei denen die Anspruchsberechtigung aus diesen Anteilen weiterhin den bisherigen B. V.-Gesellschaftern zugutekommt, ist nicht von der deutschen GrESt befreit. Dies hat der BFH entschieden (30.10.24, II R 14/23, Abruf-Nr. 246310). |
Eine solche treuhänderische Gestaltung stellt nach Ansicht des Senats weder eine (GrESt-freie) Schenkung dar noch kann die niederländische Stichting als eine einer deutschen Stiftung vergleichbare Rechtsperson ohne mitgliedschaftliche Organisation einer Gesamthandsgemeinschaft i. S. d. § 5 Abs. 1 GrEStG oder einer abhängigen Kapital- oder Personengesellschaft i. S. d. § 6a S. 3 GrEStG gleichgestellt werden.
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AUSGABE: PStR 10/2025, S. 218 · ID: 50368338
