AkteneinsichtAkteneinsicht vs. Steuergeheimnis: Das sind die Anforderungen an die Ermittlungsakte
| Die Akteneinsicht bezieht sämtliche Aktenbestandteile (Ermittlungsakte und Sonderbände) ein. Teil 1 befasst sich mit dem Steuergeheimnis (§ 30 AO) und dem Akteneinsichtsrecht des Verteidigers (§ 147 StPO). Teil 2 zeigt Problemstellungen der Ermittlungsakte und an welcher Stelle der Verteidiger aufmerksam sein sollte. |
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AUSGABE: PStR 8/2024, S. 181 · ID: 49420292
