MindestlohnVertragliches Mitglied eines Yoga-Ashrams hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn
| Ein Yoga-Ashram darf sich nur auf das verfassungsmäßige Selbstbestimmungsrecht als Religionsgemeinschaft berufen, wenn der Betreiber über ein hinreichendes Maß an religiöser Systembildung und Weltdeutung verfügt. Ansonsten dürfen die Mitglieder des Ashrams keine fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit leisten, die sich von der Arbeit in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen unterscheidet. Sie haben in diesem Fall auch Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 25.04.2023, Az. 9 AZR 253/22). |
Sachverhalt
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AUSGABE: PP 6/2023, S. 14 · ID: 49493350