Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. PP Praxisführung professionell
  3. Sturz mit Inlineskates bei Firmenlauf kein Berufsunfall

Juni 2023

Gesetzliche UnfallversicherungSturz mit Inlineskates bei Firmenlauf kein Berufsunfall

Abo-Inhalt14.04.20234877 Min. Lesedauer IWW

| Viele Unternehmen nehmen an sportlichen Events wie z. B. Firmenläufen teil. Wichtig zu wissen: Wenn sich ein Mitarbeiter dort verletzt, wird das nicht als Berufsunfall gewertet. Die Klage einer Angestellten, die an einem Firmenlauf auf Inlineskates teilgenommen und sich dort bei einem Sturz verletzt hatte, blieb ohne Erfolg (Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.03.2023, Az. L 3 U 66/21, Abruf-Nr. 234577). |

Für das LSG hatte sich der Unfall nicht bei einer Aktivität ereignet, die mit der Beschäftigung in einem engen rechtlichen Zusammenhang stand:

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: PP 6/2023, S. 2 · ID: 49330596

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2023
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte