Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. AA Arbeitsrecht aktiv
  3. Bei Tätigkeiten im Yoga-Ashram besteht Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn

MindestlohnBei Tätigkeiten im Yoga-Ashram besteht Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn

31.05.2024654 Min. Lesedauer IWW

| Bei Tätigkeiten in einem Yoga-Ashram besteht ein Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Das folgt aus einer Entscheidung des LAG Hamm. |

Der Beklagte ist ein gemeinnütziger Verein, der Zentren und Seminarhäuser betreibt. Die drei klagenden Parteien waren sog. Sevakas, die für einige Zeit in einem Ashram des Beklagten lebten und Dienste verrichteten. Gegenstand der Sevadienste sind beispielsweise Tätigkeiten in Küche, Haushalt, Garten, Gebäudeunterhaltung, Werbung, Buchhaltung und die Durchführung von Yoga-Unterricht sowie die Leitung von Seminaren.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

ID: 50049979

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2024
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte