ArbeitsrechtVerfall von Urlaub aus gesundheitlichen Gründen
| Der Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub aus einem Urlaubsjahr, in dem der Mitarbeiter tatsächlich gearbeitet hat, bevor er aus gesundheitlichen Gründen den Urlaub nicht nehmen konnte, erlischt nur dann nach Ablauf eines Übertragungszeitraums von 15 Monaten, wenn Sie als Arbeitgeber ihm rechtzeitig ermöglicht haben, seinen Urlaub zu nehmen. Dies geht aus § 7 Abs. 1 und 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hervor (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 20.12.2022, Az.9 AZR 245/19, Abruf-Nr. 232935). Zum Verfall des Urlaubsanspruchs ohne Arbeitsunfähigkeit (AU) vgl. PP 11/2022, Seite 5. |
Das BAG unterscheidet zwischen Arbeitsunfähigkeit (AU) im ganzen Urlaubsjahr und teilweiser AU |
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AUSGABE: PP 2/2023, S. 2 · ID: 49018175