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InfektionsschutzNeue Coronaregeln ab dem 01.10.2022: Das gilt für Physiopraxen

Abo-Inhalt20.09.20229091 Min. Lesedauer IWW

| Ab dem 01.10.2022 gelten zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus zahlreiche Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG). Eine Übersicht der Bundesregierung finden Sie online unter iww.de/s6953). Die Neuregelungen sollen bis zum 07.04.2023 gelten. |

Insbesondere für Physiopraxen ab dem 01.10.2022 relevante Regelungen

  • FFP2-Maskenpflicht: Gemäß dem geänderten § 28b IfSG müssen Besucher von Heilmittelpraxen grundsätzlich eine FFP2-Maske tragen. Von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen sind Praxisinhaber und -mitarbeiter.
  • Spielraum für Vereinbarungen im Notfall: Für den Fall einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite können Physiotherapieverbände und GKV-Spitzenverband eine Hygienepauschale oder Vergütungserhöhungen vereinbaren, um die Leistungsfähigkeit der Physiopraxen weiter sicherzustellen.
  • Impfschutz der Praxisbeschäftigten: Als vollständig geimpft gilt nur noch, wer
    • drei Impfdosen erhalten hat oder
    • zwei Impfdosen erhalten hat und genesen ist (vgl. dazu Beitrag online vom 27.09.2022, Abruf-Nr. 48622468).

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AUSGABE: PP 10/2022, S. 1 · ID: 48587339

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