InfektionsschutzNeue Coronaregeln ab dem 01.10.2022: Das gilt für Physiopraxen
| Ab dem 01.10.2022 gelten zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus zahlreiche Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG). Eine Übersicht der Bundesregierung finden Sie online unter iww.de/s6953). Die Neuregelungen sollen bis zum 07.04.2023 gelten. |
Insbesondere für Physiopraxen ab dem 01.10.2022 relevante Regelungen |
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AUSGABE: PP 10/2022, S. 1 · ID: 48587339