VergütungMehr Geld für Ernährungstherapie rückwirkend zum 01.06.2023
| Für die Ernährungstherapie als Heilmittel (s. u.) zahlt die Krankenkasse zukünftig mehr Geld – insgesamt 13,66 Prozent. Dies teilt der GKV-Spitzenverband mit (Vergütungsvereinbarung mit Preisliste, Stand: 05.06.2023; online unter iww.de/s8312). |
Merke | Ernährungstherapie als Heilmittel gibt es seit dem 01.01.2018. Sie richtet sich insbesondere an Menschen mit chronischen Stoffwechselerkrankungen, die durch Umstellung ihrer Ernährung die Erkrankung abmildern können (vgl. iww.de/pp, Abruf-Nr. 45055956). |
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AUSGABE: PP 8/2023, S. 1 · ID: 49584110
