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DigitalisierungBeispielrechnung des BMG: 237 Euro pro Monat für die TI

30.06.2023652 Min. Lesedauer IWW

| Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat zum 01.07.2023 eine monatliche Pauschale für Arztpraxen zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) beschlossen. Obwohl bislang nur wenige Physiopraxen an der TI teilnehmen (PP 06/2023, Seite 6 ff.), gibt es die Pauschale auch für niedergelassene Physiotherapeuten. |

Wie die Ärztezeitung mitteilt, berechnet sich die Pauschale aus den monatlichen Betriebskosten der Praxis (KIM-Anschluss, eAU-Dienst und E-Rezept-Fachdienst) und den anteiligen Investitionskosten für den Konnektor und andere Systemkomponenten. Die Höhe wird dabei offenbar praxisindividuell ermittelt: Nach einer Beispielrechnung des BMG erhält eine Arztpraxis mit zwei Ärzten, die ihre TI-Erstausstattung vor dem Jahr 2021 erworben und bisher noch nicht getauscht hat, einen Betrag i. H. v. 237,18 Euro.

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AUSGABE: PP 8/2023, S. 1 · ID: 49587187

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