Steuerentlastung 2022Mehr Bürokratie durch die Energiepreispauschale und die Korrektur von Lohnabrechnungen
| Auch auf Inhaberinnen und -inhaber von Physiopraxen kommt im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes, das am 20.05.2022 vom Bundesrat gebilligt wurde, bürokratische Mehrarbeit zu. Sie haben u. a. ihren Arbeitnehmern im September 2022 eine Energiepreispauschale von 300 Euro auszuzahlen und die Lohnabrechnungen seit Januar 2022 aufgrund eines erhöhten Grundfreibetrags und Arbeitnehmer-Pauschbetrags zu korrigieren. |

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AUSGABE: PP 7/2022, S. 3 · ID: 48420208