Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. PP Praxisführung professionell
  3. FAQ zur Blankoverordnung ab dem 01.11.2024

Nov. 2024

HeilmittelverordnungFAQ zur Blankoverordnung ab dem 01.11.2024

Abo-Inhalt23.10.20243167 Min. LesedauerVon Anja Schlüter, Referat Kassenverhandlungen und Wirtschaft, Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten e. V. (IFK), Bochum

| Zum 01.11.2024 tritt eine weitere und neue Form der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft: die Blankoverordnung (PP 09/2024, Seite 1 oben; Abruf-Nr. 50138352). Ab diesem Zeitpunkt müssen Ärzte Patienten bei bestimmten Diagnosen, Schultererkrankungen betreffend, i. d. R. eine Blankoverordnung für Physiotherapie ausstellen. Die möglichen Diagnosen finden sich als Anlage zum Vertrag nach § 125a Sozialgesetzbuch (SBG) V. Nur wenn wichtige medizinische Gründe vorliegen, die gegen eine Blankoverordnung sprechen, kann der Arzt auch eine konventionelle Verordnung ausstellen. Dieser Beitrag beantwortet die häufigsten Fragen über die Besonderheiten dieser neuen Versorgungsform. |

Frage: Was ist eine Blankoverordnung?

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: PP 11/2024, S. 4 · ID: 50204669

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2024
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte