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Nov. 2024

E-RechnungDie E-Rechnung kommt: Akuter Handlungsbedarf für Physiotherapeuten?

Abo-Inhalt16.10.20243079 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Im Rahmen von Selbstzahlerleistungen oder von Leistungen für andere Unternehmen (BGM, Ergonomieberatung) stellen Physiotherapeuten Rechnungen in Papierform aus. Und auch Eingangsrechnungen kommen in der Physiopraxis meistens auf Papier oder per E-Mail als PDF an. Doch damit ist ab 2025 Schluss, da dann die neu eingeführte E-Rechnung zu nutzen ist. Doch was ist die E-Rechnung überhaupt und welche Rechnungsvorgänge sind konkret betroffen? Gibt es Ausnahmen? Muss sofort ab dem 01.01.2025 gehandelt werden und gibt es Übergangsregelungen? PP geht diesen Fragen auf den Grund. |

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AUSGABE: PP 11/2024, S. 9 · ID: 50200014

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