HausbesucheElektroauto, Hausbesuche und Ladestrom: So lässt sich der Auslagenersatz nachweisen
| Ein Praxisinhaber möchte einem Angestellten entstandene Ladekosten für dessen E-Fahrzeug steuer- und beitragsfrei erstatten, da er dieses regelmäßig auch für Hausbesuche nutzt. Er fragt, wie der tatsächlich entstandene Aufwand zu dokumentieren und nachzuweisen ist. |
Ladestrom als steuerfreier Auslagenersatz
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AUSGABE: PP 3/2024, S. 20 · ID: 49763817
