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ArbeitgeberKostenersatz beim E-Dienstwagen: Neue Regelungen seit 2026

Abo-Inhalt12.01.20264 Min. Lesedauer IWW

Bei betrieblichen Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden, stellt die Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten einen steuerfreien Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 Einkommensteuergesetz (EStG) dar. Bis Ende 2025 gewährte das Bundesfinanzministerium hier monatliche Pauschalen. Mit Wirkung ab 2026 wurde stattdessen eine Strompreispauschale eingeführt.

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AUSGABE: MRP 2/2026, S. 0 · ID: 50674581

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