Praxis-PkwApps als digitale Fahrtenbücher
| Wenn Sie einen Praxis-Pkw auch privat nutzen, müssen Sie den geldwerten Vorteil versteuern. Die Versteuerung erfolgt nach der „Ein-Prozent-Regel“ oder über das Führen eines Fahrtenbuchs. Äußerst lästig ist es, das Fahrtenbuch auf Papier zu führen, weshalb es schon seit geraumer Zeit elektronische Fahrtenbücher gibt. Inzwischen befreien zahlreiche Apps und sogenannte Tracking-Stecker von der handschriftlichen Fleißarbeit. |

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AUSGABE: PP 2/2022, S. 15 · ID: 47852625

