CSRD-NachhaltigkeitsberichterstattungNeustart des Gesetzgebungsverfahrens hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung
| Am 10.7.25 veröffentlichte das BMJV seinen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der RL (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die RL (EU) 2025/794 geänderten Fassung auf seiner Homepage. Das BMJV unternimmt einen Neustart des Gesetzgebungsprozesses, der in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags nicht abgeschlossen werden konnte. Der Referentenentwurf dient der Umsetzung der Vorgaben der CSRD-Richtlinie (RL [EU] 2022/2464) sowie der „Stop-the-Clock“-Richtlinie (RL [EU] 2025/794), die Unternehmen der zweiten und dritten Welle der von der Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffenen Unternehmen eine um zwei Jahre verlängerte Frist zur erstmaligen Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts einräumt. |
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