AußensteuerrechtZurechnungsbesteuerung für Stiftungen nach dem AStG europarechtswidrig
| Der BFH hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass sich nicht nur Familienstiftungen mit Sitz in der EU bzw. im EWR auf die Ausnahme von der Zurechnungsbesteuerung berufen können, sondern auch Familienstiftungen mit Sitz in Drittländern (BFH 3.12.24, IX R 32/22, BB 25, 981). |
Sachverhalt
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AUSGABE: PIStB 7/2025, S. 178 · ID: 50439598