HinzurechnungsbesteuerungZur Absenkung der Niedrigsteuergrenze für die Hinzurechnungsbesteuerung ab 1.1.24
| Im Zuge der Einführung der globalen Mindeststeuer hat der Gesetzgeber im Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz mit Wirkung ab dem 1.1.24 eine Absenkung der Niedrigsteuergrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung von 25 % auf 15 % vorgenommen. Dadurch wird eine Doppelbesteuerung aufgrund von Anrechnungsüberhängen vermieden. Da die Aufhebung der Gewerbesteuerpflicht des Hinzurechnungsbetrags im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens gestrichen wurde, kann es in bestimmten Fällen jedoch zu stark divergierenden Steuerbelastungen passiver Einkünfte von Tochtergesellschaften kommen. Diese fragwürdigen Ergebnisse sollen nachfolgend anhand der Besteuerung von Kapitalgesellschaften dargestellt werden. |
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AUSGABE: PIStB 6/2024, S. 156 · ID: 49995251