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Liste der nicht kooperierenden GebieteRussland steht auf der schwarzen Liste der EU: steuerliche Folgen für deutsche Unternehmen

Abo-Inhalt28.04.20233421 Min. LesedauerVon Prof. Dr. David Eberhardt, Lemgo

| Am 14.2.23 haben die EU-Außenminister Russland auf die schwarze Liste der Steueroasen gesetzt. Diese Maßnahme steht auch im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine und stellt eine weitere Sanktionsmaßnahme dar. Was auf den ersten Blick wie ein rein politisches Statement wirkt, führt steuerlich zu großen Auswirkungen bei betroffenen Unternehmen mit Russlandinvestitionen. Anhand von Beispielsfällen werden die steuerlichen Konsequenzen dargestellt. |

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AUSGABE: PIStB 5/2023, S. 139 · ID: 49225504

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