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Der praktische FallWenn Kryptobesitzer ins Niedrigsteuerland ziehen: Achtung AStG

Abo-Inhalt23.06.20225063 Min. LesedauerVon StB Dipl.-Kfm. Matthias Langer, LL.M., und Johanna Müller, B.A., Liechtenstein

| Das Fürstentum Liechtenstein stellt u. a. durch das weltweit erste Blockchain-Gesetz, das Token- und VT-Dienstleister-Gesetz (TVTG), einen attraktiven Standort für Unternehmen und private Krypto-Investoren dar. Die damit verbundene vermehrte Ansiedlung von etablierten Unternehmen und Start-ups mit Blockchain-basierten Geschäftsmodellen sowie die Spezialisierung von Rechtsanwälten oder Steuerberatern auf Krypto-Sachverhalte führt zu einer Bündelung von Experten-Know-how auf kleinstem Kreis. Eine Verlegung des Wohnsitzes nach Liechtenstein erscheint für einige kryptointeressierte Privatpersonen äußerst attraktiv. Vor allem deutsche Steuerpflichtige müssen jedoch bei einem Wegzug die Regelungen des AStG beachten. |

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AUSGABE: PIStB 7/2022, S. 201 · ID: 48226000

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