QuellenbesteuerungBestätigung der unzulässigen Diskriminierung ausländischer Investmentfonds
| Mit Urteil vom 17.3.22 bestätigte der EuGH seine bisherige Rechtsprechung zur Unionsrechtswidrigkeit von Quellensteuerregelungen, die nichtgebietsansässige Empfänger von Dividenden gegenüber gebietsansässigen benachteiligen. Damit weicht er von der am 6.5.21 abgegebenen Empfehlung der Generalanwältin ab, die eine Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung annahm. Der EuGH macht vielen Investmentfonds sowie deren Anlegern Hoffnung auf positive Verbescheidung bereits gestellter und ggf. auch zukünftiger Rückerstattungsanträge (EuGH 17.3.22, C-545/19, Rs. AEVN). |
Sachverhalt
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AUSGABE: PIStB 7/2022, S. 187 · ID: 48221423