Grenzüberschreitende UmwandlungenMissbrauchverhinderungsvorschriften zur steuerlichen Rückwirkung in der Praxis
| Umwandlungen werden aus zivilrechtlicher Sicht regelmäßig erst mit der Eintragung in das maßgebende öffentliche Register wirksam. Durch die Bestimmung eines steuerlichen Übertragungsstichtags führt die Rückwirkung zu einer signifikanten Vereinfachung der bilanziellen und steuerlichen Erfassung des Umwandlungsvorgangs. Die in § 2 UmwStG verortete steuerliche Rückwirkung beinhaltet zahlreiche Missbrauchverhinderungsvorschriften. Die praxisrelevanten Aspekte dieser verschiedenen Regelungen werden anhand von Beispielfällen zu Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften mit Auslandsbezug dargestellt. |
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AUSGABE: PIStB 1/2022, S. 24 · ID: 47808521