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GewerbesteuerGewerbesteuerliche Hinzurechnung ausländischer Streubesitzdividenden ist nicht unionsrechtswidrig

Abo-Inhalt24.01.202425 Min. LesedauerVon Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

| Der BFH hat dem EuGH die Frage zur Prüfung vorgelegt, ob die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von ausländischen Streubesitzdividenden im Jahr 2001 gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Der EuGH hat jetzt entschieden, dass die deutsche Regelung nicht unionsrechtswidrig ist (EuGH 22.6.23, C-258/22). |

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AUSGABE: PIStB 2/2024, S. 34 · ID: 49618512

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