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Grenzüberschreitende Verlustverrechnung Endgültige Finalität von Betriebsstättenverlusten im DBA-Outbound-Fall?

Abo-Inhalt25.01.20231978 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rennar, Hannover

| Einkünfte aus ausländischen Betriebsstätten werden im DBA-Fall aufgrund des sog. Betriebsstättenvorbehalts regelmäßig im Betriebsstättenstaat besteuert. Im Verlustfall ergibt sich daher regelmäßig eine isolierte Verrechenbarkeit im Betriebsstättenstaat. Dieses wird jedoch zum Problem, wenn die ausländischen Verluste letztlich nicht mehr nutzbar sind und aufgrund tatsächlicher Finalität im Betriebsstättenstaat auch nicht mehr genutzt werden können. Diese Problematik dürfte nach der flächendeckenden Einstellung wirtschaftlicher Beziehungen zu Russland aufgrund des völkerrechtswidrigen Einmarsches in die Ukraine auch gerade in derartigen Einzelfällen aktuelle Praxisrelevanz haben. |

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AUSGABE: PIStB 2/2023, S. 36 · ID: 49014426

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