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Der praktische fall Doppelansässigkeit von Kapitalgesellschaften im Verhältnis Deutschland – Österreich (Teil 2)

Abo-Inhalt30.03.20223295 Min. LesedauerVon Markus Ungemach, Dortmund, und Dr. Markus Stefaner, Wienvon Markus Ungemach, Dortmund, und Dr. Markus Stefaner, Wien

| Wenn die Geschäftsführungsorgane von unterschiedlichen Ländern aus die ihnen obliegenden Aufgaben und Funktionen wahrnehmen, dann ist zu prüfen, ob Fälle doppelt oder mehrfach ansässiger Kapitalgesellschaften vorliegen. Im ersten Teil dieser zweiteiligen Beitragsserie wurde die Ansässigkeit nach deutschem und österreichischem Körperschaftsteuerrecht bestimmt (s. PIStB 22, 87). Nachfolgend wird die abkommensrechtliche Ansässigkeit sowie die Zuweisung der Besteuerungsrechte am Ausgangsfall erläutert. Dabei werden die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Ansässigkeitsbestimmung dargestellt und ein Exkurs zum ständigen Vertreter gemacht. |

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AUSGABE: PIStB 4/2022, S. 107 · ID: 48019848

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