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ZollabwicklungCarnet wird ab Juni 2026 verpflichtend digital

26.03.20261 Min. Lesedauer IWW

Die EU, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen führen zum 1.6.26 das volldigitale Carnet (dCarnet) ein. Ab diesem Zeitpunkt ist es in diesen Ländern verpflichtend elektronisch beim Zoll vorzulegen.

Ein Carnet ist ein internationales Zollpassierscheinheft („Reisepass für Waren“), das die vorübergehende Aus- und Einfuhr in Drittländer erleichtert. Es ermöglicht i. d. R. eine abgabenfreie Einfuhr für bis zu einem Jahr, etwa für Messe- und Ausstellungsgüter, Berufsausrüstung oder Warenmuster. Zollanmeldungen im Zielland entfallen, sofern die Waren unverändert zurückgeführt werden. Zudem sind keine Barsicherheiten zu hinterlegen und die Zollabfertigung erfolgt schneller. Auch mehrere Reisen innerhalb der Gültigkeitsdauer sind möglich.

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AUSGABE: PIStB 4/2026, S. 85 · ID: 50792709

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