DBA-LiechtensteinBesteuerungsrecht für Einkünfte aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei Auslandswohnsitz
| Das FG Münster hat entschieden, dass Rentenzahlungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die durch eigene Beitragsleistungen erworben wurden, als Rente i. S. v. Art. 17 Abs. 1, 4 DBA-Liechtenstein gelten. Demnach unterliegen diese Renten ausschließlich der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Empfängers. Verfügt eine Person in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte, sind gemäß Art. 4 Abs. 2 Buchst. a) DBA-Liechtenstein die persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen entscheidend (FG Münster 9.12.22, 4 K 1701/18 E). |
Sachverhalt
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AUSGABE: PIStB 12/2024, S. 334 · ID: 50129321