BewertungsausschussZusätzliche Finanzhilfen für Praxen mit hohem Strombedarf
| Praxen mit einem hohen Energieverbrauch können im Jahr 2023 bei überdurchschnittlich hohen Strompreisen zusätzliche Finanzhilfen beantragen. Anspruchsberechtigt sind Radiologie-, Strahlentherapie- und Dialysepraxen, die Gebührenordnungspositionen abrechnen. |
Zusätzlich zu den staatlichen Hilfen werden Mehrausgaben über 500 EUR im Quartal von den Krankenkassen übernommen. Liegt der Strompreis über dem Referenzpreis von 29 Cent pro kWh, wird ein Großteil der Mehrausgaben von den Krankenkassen übernommen. Die Sonderregelung gilt vom 1.1. bis zum 31.12.23 und erfordert eine Selbsterklärung der Praxen gegenüber ihrer KV. Die genaue Berechnung und Abrechnung der Erstattungsbeträge werden von den KVen auf Landesebene festgelegt.
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