UmsatzsteuerUnterricht selbstständiger Lehrer an allgemein- und berufsbildenden Einrichtungen
Ein selbstständiger Lehrer kann seine Unterrichtsleistungen nach § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG umsatzsteuerfrei erbringen, wenn er für eine nach § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG anerkannte Bildungseinrichtung tätig ist und persönlich Unterricht erteilt, der unmittelbar dem Schul- oder Bildungszweck dient – auch ohne einen direkten Vertrag mit den Schülern (BFH 15.5.25, V R 23/24).
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AUSGABE: PFB 3/2026, S. 58 · ID: 50698131

