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UmsatzsteuerUnterricht selbstständiger Lehrer an allgemein- und berufsbildenden Einrichtungen

Abo-Inhalt20.02.20264 Min. LesedauerVon Prof. Dr. Stephan Peters, Haltern, Hochschule für Finanzen NRW

Ein selbstständiger Lehrer kann seine Unterrichtsleistungen nach § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG umsatzsteuerfrei erbringen, wenn er für eine nach § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG anerkannte Bildungseinrichtung tätig ist und persönlich Unterricht erteilt, der unmittelbar dem Schul- oder Bildungszweck dient – auch ohne einen direkten Vertrag mit den Schülern (BFH 15.5.25, V R 23/24).

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AUSGABE: PFB 3/2026, S. 58 · ID: 50698131

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