EinkünfteermittlungNachträgliche Sonderbetriebsausgaben nach Ausscheiden aus einer Mitunternehmerschaft
| Das FG München (12.8.24, 12 V 1261/24, AdV-Beschluss) hat entschieden, dass Sonderbetriebsausgaben nicht Gegenstand der gesonderten und einheitlichen Feststellung sein können, wenn der Steuerpflichtige kein Feststellungsbeteiligter (mehr) ist. Nach dem Ausscheiden des Steuerpflichtigen aus einer Personengesellschaft als Mitunternehmer können dessen Sonderbetriebsausgaben unmittelbar als nachträgliche Betriebsausgaben nach § 24 Nr. 2 EStG in den Einkommensteuerfestsetzungen bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb berücksichtigt werden. |
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AUSGABE: PFB 1/2025, S. 9 · ID: 50219121