DigitalisierungLeistungsverordnung per Videosprechstunde
| Ärzte können Heilmittel, häusliche Krankenpflege und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation künftig – als Folgeverordnung, nicht als erstmalige Verordnung ! – auch per Videosprechstunde verordnen. Der G-BA hat seine Richtlinien entsprechend konkretisiert (Mitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19.1.23).|
Die Richtlinienänderungen treten in Kraft, wenn sie das Bundesgesundheitsministerium nicht beanstandet und der G-BA die Beschlüsse im Bundesanzeiger veröffentlicht hat. Anschließend prüft noch der BA, ob die ärztliche und psychotherapeutische Vergütung angepasst werden muss.
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