GestaltungsanlassDas Risiko bei nachträglich erkanntem Sonderbetriebsvermögen
| Viele Freiberufler und (Zahn-)Ärzte schließen sich zu Personengesellschaften wie einer GbR oder BAG zusammen. Auch wenn der Zusammenschluss viele Vorteile bietet, ergeben sich steuerliche Risiken. Zum Beispiel, wenn die Qualifikation von Wirtschaftsgütern als Sonderbetriebsvermögen (SBV) übersehen und sie irrtümlich als Privatvermögen behandelt werden. Doch welche Steuerfallen drohen, wenn das SBV rückwirkend – z. B. im Rahmen einer Betriebsprüfung – erkannt wird? Mit welchen Werten sind die Wirtschaftsgüter nachträglich zu aktivieren und was gilt für die bisher versteuerten Einkünfte? |
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AUSGABE: PFB 1/2025, S. 11 · ID: 50145663