Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. PBP Planungsbüro professionell
  3. Vorwurf mangelhafter Objektüberwachung: Wann eine Verjährungsfrist (nicht) gehemmt wird

Jan. 2024

Werkvertragsrecht Vorwurf mangelhafter Objektüberwachung: Wann eine Verjährungsfrist (nicht) gehemmt wird

Abo-Inhalt16.03.2023639 Min. Lesedauer IWW

| Die Regelverjährungsfrist beim Werkvertrag für Planung und Bauüberwachung beträgt fünf Jahre. Das hat die Rechtsprechung wiederholt bestätigt. Diese Frist kann durch eine sog. Hemmung verlängert werden mit der Folge, dass Sie länger in der Gewährleistung sind. Nicht jede Maßnahme hemmt aber die Verjährung. Diese Erfahrung musste ein Bauherr in Zusammenhang mit einem selbstständigen Beweisverfahren vor dem OLG Braunschweig machen. PBP stellt Ihnen die Entscheidung vor und macht Sie mit den Spielregeln der Hemmung vertraut. |

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: PBP 1/2024, S. 22 · ID: 48969595

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2024
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte