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GesellschaftsrechtStichtag 01.01.2024: Neuregelungen für GbR beachten und umsetzen

04.01.20241 Min. Lesedauer IWW

| Ein hoher Anteil aller Planungsbüros werden als Personengesellschaften geführt. Ein Gutteil davon sind GbRs. Für diese Rechtsform steht am 01.01.2024 eine umfassende Reform an, die auf dem „Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“ (MoPeG) beruht. Die GbR wird dadurch rechtsfähig und stärker an die Rechtsform der OHG herangeführt. Da von den Änderungen auch Altgesellschaften betroffen sind, sollten Sie Ihre Gesellschaftsverträge auf einen möglichen Anpassungsbedarf hin prüfen. |

Eine wesentliche Neuerung stellt das GbR-Register dar, in das sich rechtsfähige GbRs (und eine solche ist Ihr Planungsbüro in der Regel) eintragen lassen können. Aus der GbR wird dann eine eGbR. Die Eintragung ist zwar grundsätzlich freiwillig. Doch Gesellschaften die registrierte Rechte (z. B. Grundstücke oder Gesellschaftsanteile) in ihrem Vermögen halten sind eintragungspflichtig. Was sich darüber hinaus für die GbR ändert, können Sie dem Merkblatt der IHK Köln entnehmen.

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AUSGABE: PBP 1/2024, S. 3 · ID: 49849376

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