Honorargestaltung Technische Ausrüstung: In den Anlagengruppen 5 und 8 sind Besondere Leistungen erforderlich
| Die Planung der Technischen Ausrüstung in den Anlagengruppen 5 und 8 wird immer komplexer. Beide Anlagengruppen werden zunehmend von zusätzlichen Leistungen mit schwerpunktmäßigem „IT-Charakter“ bestimmt, die nicht mehr zu den Grundleistungen nach HOAI gehören. Daher stellt sich die Frage, ob der Auftraggeber bei diesen Anlagengruppen von vornherein prüfen sollte, welche Planungsgrundlagen (Lph 0) und Besonderen Leistungen erforderlich i. S. v. § 650p BGB sind. PBP zeigt Ihnen, wie Sie Auftraggeber in diesem Themengebiet bestens beraten. |
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AUSGABE: PBP 8/2022, S. 10 · ID: 48418627