WerkvertragsrechtOLG Frankfurt bekräftigt: Abschlagsrechnungen haben nur vorläufigen Charakter
| Abschlagszahlungen haben nur vorläufigen Charakter. Leistet der Auftraggeber Abschläge, ist damit kein (Teil-)Anerkenntnis verbunden. Das hat das OLG Frankfurt noch einmal bekräftigt. Für Sie birgt diese Rechtsprechung nicht nur das Risiko einer späteren Honorarkürzung bei Leistungen, die z. B. in den letzten fünf Abschlagsrechnungen ohne Beanstandung als erbracht eingestuft worden waren. Sie offeriert Ihnen auch die Möglichkeit, die eigene Rechnung nachzubessern. |
Bauvertrags-Urteil ist auch auf Planerverträge anwendbar
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AUSGABE: PBP 8/2022, S. 9 · ID: 48481876