Keine KompromisseLph 8: Auch die Einhaltung der bauaufsichtsrechtlichen Zulassung muss kontrolliert werden
| Wie intensiv muss die Qualitätsüberwachung der Bauausführung sein? Diese Frage treibt alle Planungsbüros um, weil das vom Verordnungsgeber im Rahmen der Basishonorarsätze geregelte Honorar für die Lph 8 keineswegs so kalkuliert ist, dass alle Bauarbeiten genauestens kontrolliert werden können. Es kommt also darauf an, diejenigen Arbeiten schwerpunktmäßig zu überwachen, die für das Bauwerk von Bedeutung sind. Das OLG Naumburg hat jetzt aber klargestellt, dass auch bei der Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorgaben keine Kompromisse erlaubt sind. |
OLG Naumburg setzt Maßstäbe für die Bauüberwachung
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: PBP 8/2022, S. 14 · ID: 48481699