VergaberechtStoffpreisgleitklauseln des Bundes ausgelaufen
| Die Bundesministerien für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und für Digitales und Verkehr (BMDV) haben zum 30.06.2023 die Sonderregelungen zu den Stoffpreisgleitklauseln auslaufen lassen, da sich die Preise für die meisten Bauprodukte wieder stabilisiert haben. Zu beachten ist, dass sich das Ende der Sonderregelungen sowohl auf neue als auch auf alte Vergabeverfahren sowie auf bestehende Verträge auswirken kann. |
Wozu Stoffpreisgleitklauseln und wozu Sonderregelungen?
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AUSGABE: PBP 8/2023, S. 21 · ID: 49597244