HonorargestaltungInnovative Angebote: Honorar kann auch mit „pro m² vermietbarer Nutzfläche“ vereinbart werden
| Alternative und innovative Honorarangebote liegen im Trend. In einem Fall vor dem OLG Naumburg hat ein Büro in einem Vertrag über Planungsleistungen der Gebäudeplanung, Tragwerksplanung sowie Beratungsleistungen der Bauphysik und Brandschutz für die Modernisierung eines Wohn- und Gewerbeobjekts das Honorar mit je Lph unterschiedlichen Sätzen „pro m² vermietbarer Nutzfläche“ vereinbart. PBP bringt Ihnen das Honorarmodell näher. |
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AUSGABE: PBP 8/2023, S. 15 · ID: 49459491