WerkvertragsrechtPlanungsvertrag wird vorzeitig beendet: OLG Düsseldorf erleichtert Honorarberechnung
| Es kommt derzeit öfter vor, dass Planungsverträge vorzeitig gekündigt werden, z. B. weil der Auftraggeber die Finanzierung nicht mehr hinbekommt. Ihr Honorar setzt sich dann aus zwei Bausteinen zusammen: Dem Honorar für erbrachte Leistungen, und dem Honorar für Leistungen, die Sie kündigungsbedingt nicht mehr erbringen konnten. Beim zweiten Honorarteil bringt eine Entscheidung des OLG Düsseldorf eine wesentliche Verbesserung. Die Auffassung, wonach der entgangene Gewinn das Honorar der nicht mehr erbrachten Leistungen bestimmt, ist nämlich Geschichte. |
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AUSGABE: PBP 1/2022, S. 6 · ID: 47850327